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Das Parlament (altfranzösisch parlement "Unterredung", von französisch parler "reden") ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative) von Vertretern einer administrativen Gebietseinheit (z. B. Europäische Union, Staat, Bundesrepublik, Bundesland, Kanton). Keine Parlamente in dem staatsrechtlichen Sinne sind insbesondere die deutschen Gemeindevertretungen. In einer Demokratie werden die Vertreter durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.
Das Wort "Parla-ment" kommt ganz offensichtlich von "parler" (Reden), Parley (Diskurs zwischen Feinden) und -ment , in diesem Fall wie bei Monument, ein Ort. Also ein Ort des Diskurses.
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zu dem Misstrauensantrag. Die Regelungen hiezu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.
Die meisten Parlamente bestehen aus zwei Häusern (Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammer werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Bundesländern entsandt). Wichtige Organe sind Parlamentspräsident (in) und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die fachbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.
Als Parlament in dem weiteren Sinne werden auch Delegiertenversammlungen internationaler Organisationen genannt, z.B. die Parlamentarische Versammlung der OSZE.
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Bundeshaus (Parlamentsgebäude) in Bern, Südfassade
In der Schweiz besteht die nationale parlamentarische Ebene ebenfalls aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat und Ständerat, die zusammen als Vereinigte Bundesversammlung den Bundespräsidenten, die Bundesräte (Minister) und die Bundesrichter wählen.
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Im Frankreich des Ancien Régime wurde mit Parlament ein Gerichtshof genannt, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, im es, vor allem in dem 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur "remontrance" an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden ("grande chambre", "chambre des enquêtes", "chambre de requêtes", "tournelle criminelle" und auch die "chambre de l'édit" (bis 1685, siehe Wiederrufung des Ediktes von Nantes )). Besonders in dem 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels ("noblesse d'épée " wie auch der "noblesse de robe ") als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zum sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten und eine ultramontane Kirche gesellte.
Im Königreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besancon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.
Siehe auch: Parlement
Buch-Tipp: Parlamente in Lateinamerika Die Beschreibung für das Buch " Parlamente in Lateinamerika" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. |
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Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht ca. persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den witan wurde nicht ca. als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente ca. jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren. 1265 wurden erstmals auch niedere Ritter und bürgerliche Vertreter von Grafschaften und Städten zu einem Parlament eingeladen. So entstand das House of Commons, das Unterhaus. In dem 14. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu. Die Zahl der Mitglieder nahm zu. Das Parlament verstand sich nicht ca. als Beratungs- sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch zunehmend auch der Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.
Buch-Tipp: Parlamente und ihre Funktionen Eine gute aktuelle Funktionsanalyse Das vom Dresdner Politikprofessor Werner Parzelt herausgegebene Werk trägt den Untertitel "Institutionelle Mechanismen und institutionelles Lernen in dem Vergleich". Der Herausgeber gibt zunächst auf 115 Seiten den theoretischen Rahmen vor und bietet dabei eine vorzügliche aktuelle Analyse aller modernen Parlamentsfunktionen.... |
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Das Parlament ist in dem nationalen Zusammenleben das sichtbarste Organ für den Umgang und die Verständigung unter Gleichgestellten. - José Ortega y Gasset (Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)
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